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Gesellschaftsrecht

Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des italienischen und deutschen Gesellschaftsrechts. Bereits bei der Gründung einer Gesellschaft ist die Frage nach der zu empfehlenden Gesellschaftsform zu klären. Dies ist individuell anhand des Unternehmenszwecks und der Interessen der Gesellschafter zu entscheiden. Daher erfolgt eine individuell auf Sie abgestimmte Beratung und der Gesellschaftsvertrag wird ebenso individuell unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens/der Privatpersonen ausgearbeitet.

Ich biete weitere Assistenz auch über die Gründung der Gesellschaft hinaus an.