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Internationales Privatrecht

Mein Leistungsspektrum umfasst auch die Beratung und Vertretung in Fragen des internationalen Privatrechts, also wenn es um die rechtliche Klärung von privatrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsberührung geht und mithin die Frage zu klären ist, das Recht welchen Staates auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, wenn die Rechtsordnungen verschiedener Staaten miteinander kollidieren.

Anknüpfungspunkte zur Bestimmung der maßgeblichen Rechtsordnung können im internationalen Privatrecht z.B. der Personenstatus, die Staatsangehörigkeit, der gewöhnliche Aufenthalt, der Wohnsitz, räumliche Gegebenheiten oder eine Kombination der Anknüpfungspunkte sein.

In der Praxis häufige Anwendungsbereiche des internationalen Privatrechts sind unter anderem die Klärung der anwendbaren Rechtsordnung bei Sachverhalten aus dem Erbrecht, dem Ehe- und Familienrecht, bei Schuldverhältnissen mit internationalen Bezügen und bei Rechten an Sachen.

In Sachverhalten mit Auslandsberührung stellt sich nicht nur die international-privatrechtliche Frage nach dem anwendbaren Sachrecht, sondern im Rahmen des internationalen Zivilverfahrensrechts auch die Frage, welches Gericht im Streitfall zuständig ist und wie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidung erfolgt.